Unsere Eigenmarke meinLand steht zu 100 Prozent aus der Region für die Region. Seit Juni 2021 finden Sie auch Schweinefleisch von RASTING unter meinLand. Von zarter Schweinelende über deftigen Schweinespeck bis hin zu saftigen Schnitzeln ist hier für jeden Geschmack etwas dabei.
Wir legen viel Wert auf eine faire Zusammenarbeit mit den Landwirten. Für größtmögliche Transparenz und Offenheit steht unser Fleischhof RASTING mit den Erzeugern in engem Kontakt und pflegt langjährige Partnerschaften mit ihnen.
Die Hauptwertschöpfung liegt in NRW. Das heißt, dass die Aufzucht, die Schlachtung und die Verarbeitung in unserer Region stattfindet.
Die Aufzucht erfolgt nach den Kriterien der Haltungsform „Stallhaltung Plus“. Das bedeutet beispielsweise, dass die Tiere mehr Platz haben als gesetzlich vorgeschrieben ist und natürliches Beschäftigungsmaterial erhalten.
Auch bei der Fütterung ist Regionalität und Nachhaltigkeit oberstes Gebot. Das ist wichtig, denn das Futter der Tiere spielt eine wichtige Rolle bei der ökologischen Bilanz landwirtschaftlicher Betriebe. Aus diesem Grund bauen viele Erzeuger das Futter für ihre Tiere selbst an. Indem sie Mais und Getreide aus eigenem Anbau verfüttern, wissen die Landwirte genau, was ihre Tiere fressen. Erzeuger, die nicht selbst anbauen, kaufen ihr Futter in der Regel von Futtermühlen in der Region. Das verbessert die Ökobilanz, da lange Transportwege wegfallen. Die Qualität und Nachhaltigkeit des Futters sind damit auch sichergestellt.
Unser Fleischhof RASTING organisiert Schlachtung und Verarbeitung zu 100 Prozent regional. Das bedeutet weniger Stress für die Tiere und weniger Ressourcenverbrauch für den Transport. Die Verarbeitung zu verschiedenen Produkten wie Schweinelende, Würstchen, Schnitzel und Speck erfolgt natürlich auch in der Region.
Sie wollen wissen, wie die nachhaltige regionale Tierzucht für meinLand aussieht? Dann schauen Sie unserem Erzeuger Hermann Laurenz beider Arbeit über die Schulter.
EDEKA ist Gründungsmitglied der „Initiative Tierwohl“, deren Ziel es ist, das Tierwohl in der Nutztierhaltung aktiv zu verbessern und gemeinsam mehr Verantwortung zu übernehmen.
EDEKA ist Gründungsmitglied der „Initiative Tierwohl“, deren Ziel es ist, das Tierwohl in der Nutztierhaltung aktiv zu verbessern und gemeinsam mehr Verantwortung zu übernehmen.
EDEKA ist Gründungsmitglied der „Initiative Tierwohl“, deren Ziel es ist, das Tierwohl in der Nutztierhaltung aktiv zu verbessern und gemeinsam mehr Verantwortung zu übernehmen.
EDEKA ist Gründungsmitglied der „Initiative Tierwohl“, deren Ziel es ist, das Tierwohl in der Nutztierhaltung aktiv zu verbessern und gemeinsam mehr Verantwortung zu übernehmen.
EDEKA ist Gründungsmitglied der „Initiative Tierwohl“, deren Ziel es ist, das Tierwohl in der Nutztierhaltung aktiv zu verbessern und gemeinsam mehr Verantwortung zu übernehmen.
EDEKA ist Gründungsmitglied der „Initiative Tierwohl“, deren Ziel es ist, das Tierwohl in der Nutztierhaltung aktiv zu verbessern und gemeinsam mehr Verantwortung zu übernehmen.
Die Kennzeichnung „Haltungsform“ informiert anhand von vier Kategorien darüber, wie Tiere gehalten wurden. Bei der „Haltungsform 2“ haben Tiere zum Beispiel zehn Prozent mehr Platz als gesetzlich vorgeschrieben ist und natürliches Beschäftigungsmaterial.
Die Kennzeichnung „Haltungsform“ informiert anhand von vier Kategorien darüber, wie Tiere gehalten wurden. Bei der „Haltungsform 2“ haben Tiere zum Beispiel zehn Prozent mehr Platz als gesetzlich vorgeschrieben ist und natürliches Beschäftigungsmaterial.
Die Kennzeichnung „Haltungsform“ informiert anhand von vier Kategorien darüber, wie Tiere gehalten wurden. Bei der „Haltungsform 2“ haben Tiere zum Beispiel zehn Prozent mehr Platz als gesetzlich vorgeschrieben ist und natürliches Beschäftigungsmaterial.
Die Kennzeichnung „Haltungsform“ informiert anhand von vier Kategorien darüber, wie Tiere gehalten wurden. Bei der „Haltungsform 2“ haben Tiere zum Beispiel zehn Prozent mehr Platz als gesetzlich vorgeschrieben ist und natürliches Beschäftigungsmaterial.
Die Kennzeichnung „Haltungsform“ informiert anhand von vier Kategorien darüber, wie Tiere gehalten wurden. Bei der „Haltungsform 2“ haben Tiere zum Beispiel zehn Prozent mehr Platz als gesetzlich vorgeschrieben ist und natürliches Beschäftigungsmaterial.
Die Kennzeichnung „Haltungsform“ informiert anhand von vier Kategorien darüber, wie Tiere gehalten wurden. Bei der „Haltungsform 2“ haben Tiere zum Beispiel zehn Prozent mehr Platz als gesetzlich vorgeschrieben ist und natürliches Beschäftigungsmaterial.
Das Siegel „Geprüfte Qualität NRW“ verankert Lebensmittel in NRW. Es garantiert die Herkunft der verwendeten Rohstoffe, den Sitz des Betriebs und den Ort der Verarbeitung, Produktion und Verpackung. Die Qualitätssicherung wird durch ein akkreditiertes Prüfinstitut durchgeführt und kann unter anderem auf Fleisch, Gemüse, Obst, Milch, Käse und Eier angewandt werden. Erzeugerbetriebe müssen Mitglied im Verein Ernährung-NRW e. V. sein, um das Siegel nutzen zu dürfen.
Das Siegel „Geprüfte Qualität NRW“ verankert Lebensmittel in NRW. Es garantiert die Herkunft der verwendeten Rohstoffe, den Sitz des Betriebs und den Ort der Verarbeitung, Produktion und Verpackung. Die Qualitätssicherung wird durch ein akkreditiertes Prüfinstitut durchgeführt und kann unter anderem auf Fleisch, Gemüse, Obst, Milch, Käse und Eier angewandt werden. Erzeugerbetriebe müssen Mitglied im Verein Ernährung-NRW e. V. sein, um das Siegel nutzen zu dürfen.
Das Siegel „Geprüfte Qualität NRW“ verankert Lebensmittel in NRW. Es garantiert die Herkunft der verwendeten Rohstoffe, den Sitz des Betriebs und den Ort der Verarbeitung, Produktion und Verpackung. Die Qualitätssicherung wird durch ein akkreditiertes Prüfinstitut durchgeführt und kann unter anderem auf Fleisch, Gemüse, Obst, Milch, Käse und Eier angewandt werden. Erzeugerbetriebe müssen Mitglied im Verein Ernährung-NRW e. V. sein, um das Siegel nutzen zu dürfen.
Das Siegel „Geprüfte Qualität NRW“ verankert Lebensmittel in NRW. Es garantiert die Herkunft der verwendeten Rohstoffe, den Sitz des Betriebs und den Ort der Verarbeitung, Produktion und Verpackung. Die Qualitätssicherung wird durch ein akkreditiertes Prüfinstitut durchgeführt und kann unter anderem auf Fleisch, Gemüse, Obst, Milch, Käse und Eier angewandt werden. Erzeugerbetriebe müssen Mitglied im Verein Ernährung-NRW e. V. sein, um das Siegel nutzen zu dürfen.
Das Siegel „Geprüfte Qualität NRW“ verankert Lebensmittel in NRW. Es garantiert die Herkunft der verwendeten Rohstoffe, den Sitz des Betriebs und den Ort der Verarbeitung, Produktion und Verpackung. Die Qualitätssicherung wird durch ein akkreditiertes Prüfinstitut durchgeführt und kann unter anderem auf Fleisch, Gemüse, Obst, Milch, Käse und Eier angewandt werden. Erzeugerbetriebe müssen Mitglied im Verein Ernährung-NRW e. V. sein, um das Siegel nutzen zu dürfen.
Das Siegel „Geprüfte Qualität NRW“ verankert Lebensmittel in NRW. Es garantiert die Herkunft der verwendeten Rohstoffe, den Sitz des Betriebs und den Ort der Verarbeitung, Produktion und Verpackung. Die Qualitätssicherung wird durch ein akkreditiertes Prüfinstitut durchgeführt und kann unter anderem auf Fleisch, Gemüse, Obst, Milch, Käse und Eier angewandt werden. Erzeugerbetriebe müssen Mitglied im Verein Ernährung-NRW e. V. sein, um das Siegel nutzen zu dürfen.
Das QS-Prüfzeichen dokumentiert die Qualitätssicherung auf dem gesamten Herstellungsweg eines Lebensmittels. Unabhängige Prüfer kontrollieren in regelmäßigen Abständen, ob die Anforderungen bezüglich so verschiedener Bereiche wie Tierschutz, Arbeitssicherheit, Hygiene und vielem mehr eingehalten werden. Das Prüfzeichen kann sowohl für konventionelle als auch für Bio-Produkte genutzt werden.
Das QS-Prüfzeichen dokumentiert die Qualitätssicherung auf dem gesamten Herstellungsweg eines Lebensmittels. Unabhängige Prüfer kontrollieren in regelmäßigen Abständen, ob die Anforderungen bezüglich so verschiedener Bereiche wie Tierschutz, Arbeitssicherheit, Hygiene und vielem mehr eingehalten werden. Das Prüfzeichen kann sowohl für konventionelle als auch für Bio-Produkte genutzt werden.
Das QS-Prüfzeichen dokumentiert die Qualitätssicherung auf dem gesamten Herstellungsweg eines Lebensmittels. Unabhängige Prüfer kontrollieren in regelmäßigen Abständen, ob die Anforderungen bezüglich so verschiedener Bereiche wie Tierschutz, Arbeitssicherheit, Hygiene und vielem mehr eingehalten werden. Das Prüfzeichen kann sowohl für konventionelle als auch für Bio-Produkte genutzt werden.
Das QS-Prüfzeichen dokumentiert die Qualitätssicherung auf dem gesamten Herstellungsweg eines Lebensmittels. Unabhängige Prüfer kontrollieren in regelmäßigen Abständen, ob die Anforderungen bezüglich so verschiedener Bereiche wie Tierschutz, Arbeitssicherheit, Hygiene und vielem mehr eingehalten werden. Das Prüfzeichen kann sowohl für konventionelle als auch für Bio-Produkte genutzt werden.
Das QS-Prüfzeichen dokumentiert die Qualitätssicherung auf dem gesamten Herstellungsweg eines Lebensmittels. Unabhängige Prüfer kontrollieren in regelmäßigen Abständen, ob die Anforderungen bezüglich so verschiedener Bereiche wie Tierschutz, Arbeitssicherheit, Hygiene und vielem mehr eingehalten werden. Das Prüfzeichen kann sowohl für konventionelle als auch für Bio-Produkte genutzt werden.
Das QS-Prüfzeichen dokumentiert die Qualitätssicherung auf dem gesamten Herstellungsweg eines Lebensmittels. Unabhängige Prüfer kontrollieren in regelmäßigen Abständen, ob die Anforderungen bezüglich so verschiedener Bereiche wie Tierschutz, Arbeitssicherheit, Hygiene und vielem mehr eingehalten werden. Das Prüfzeichen kann sowohl für konventionelle als auch für Bio-Produkte genutzt werden.
BIOLAND ist ein Siegel für Bio-Lebensmittel. Die BIOLAND-Richtlinien sind dabei deutlich strenger als die gesetzlichen Mindeststandards für Bio-Produkte. BIOLAND-Erzeuger verpflichten sich zusätzlich, aktiven Umweltschutz zu betreiben und auch soziale Standards in ihren Betrieben einzuhalten. Das BIOLAND-Siegel zeigt, dass in der Erzeugung der ausgewiesenen Bio-Lebensmittel keine Gentechnik, Pflanzenschutzmittel, chemisch-synthetischer Stickstoff-Dünger oder Massentierhaltung zum Einsatzkommen.
BIOLAND ist ein Siegel für Bio-Lebensmittel. Die BIOLAND-Richtlinien sind dabei deutlich strenger als die gesetzlichen Mindeststandards für Bio-Produkte. BIOLAND-Erzeuger verpflichten sich zusätzlich, aktiven Umweltschutz zu betreiben und auch soziale Standards in ihren Betrieben einzuhalten. Das BIOLAND-Siegel zeigt, dass in der Erzeugung der ausgewiesenen Bio-Lebensmittel keine Gentechnik, Pflanzenschutzmittel, chemisch-synthetischer Stickstoff-Dünger oder Massentierhaltung zum Einsatzkommen.
BIOLAND ist ein Siegel für Bio-Lebensmittel. Die BIOLAND-Richtlinien sind dabei deutlich strenger als die gesetzlichen Mindeststandards für Bio-Produkte. BIOLAND-Erzeuger verpflichten sich zusätzlich, aktiven Umweltschutz zu betreiben und auch soziale Standards in ihren Betrieben einzuhalten. Das BIOLAND-Siegel zeigt, dass in der Erzeugung der ausgewiesenen Bio-Lebensmittel keine Gentechnik, Pflanzenschutzmittel, chemisch-synthetischer Stickstoff-Dünger oder Massentierhaltung zum Einsatzkommen.
BIOLAND ist ein Siegel für Bio-Lebensmittel. Die BIOLAND-Richtlinien sind dabei deutlich strenger als die gesetzlichen Mindeststandards für Bio-Produkte. BIOLAND-Erzeuger verpflichten sich zusätzlich, aktiven Umweltschutz zu betreiben und auch soziale Standards in ihren Betrieben einzuhalten. Das BIOLAND-Siegel zeigt, dass in der Erzeugung der ausgewiesenen Bio-Lebensmittel keine Gentechnik, Pflanzenschutzmittel, chemisch-synthetischer Stickstoff-Dünger oder Massentierhaltung zum Einsatzkommen.
BIOLAND ist ein Siegel für Bio-Lebensmittel. Die BIOLAND-Richtlinien sind dabei deutlich strenger als die gesetzlichen Mindeststandards für Bio-Produkte. BIOLAND-Erzeuger verpflichten sich zusätzlich, aktiven Umweltschutz zu betreiben und auch soziale Standards in ihren Betrieben einzuhalten. Das BIOLAND-Siegel zeigt, dass in der Erzeugung der ausgewiesenen Bio-Lebensmittel keine Gentechnik, Pflanzenschutzmittel, chemisch-synthetischer Stickstoff-Dünger oder Massentierhaltung zum Einsatzkommen.
BIOLAND ist ein Siegel für Bio-Lebensmittel. Die BIOLAND-Richtlinien sind dabei deutlich strenger als die gesetzlichen Mindeststandards für Bio-Produkte. BIOLAND-Erzeuger verpflichten sich zusätzlich, aktiven Umweltschutz zu betreiben und auch soziale Standards in ihren Betrieben einzuhalten. Das BIOLAND-Siegel zeigt, dass in der Erzeugung der ausgewiesenen Bio-Lebensmittel keine Gentechnik, Pflanzenschutzmittel, chemisch-synthetischer Stickstoff-Dünger oder Massentierhaltung zum Einsatzkommen.
Das Bio-Logo der EU ist eine verpflichtende Kennzeichnung für alle vorverpackten Bio-Lebensmittel, die in der Europäischen Union erzeugt werden. Ein Bio-Lebensmittel muss zu mindestens 95 Prozent aus Bio-Zutaten bestehen. Die Vorgaben für die Erzeugung von Bio-Lebensmitteln in der EU beinhalten unter anderem den Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutz- und Düngemittel und ein Verbot von Gentechnik. Zudem darf nur eine sehr begrenzte Zahl von Zusatzstoffen verwendet werden.
Zum EU-Bio-Logo gehören immer auch die Angabe zur zuständigen Öko-Kontrollstelle (z.B. DE-ÖKO-006) und eine Herkunftsangabe der Zutaten (z.B. „Deutsche Landwirtschaft“ oder „EU-Landwirtschaft“).
Das Bio-Logo der EU ist eine verpflichtende Kennzeichnung für alle vorverpackten Bio-Lebensmittel, die in der Europäischen Union erzeugt werden. Ein Bio-Lebensmittel muss zu mindestens 95 Prozent aus Bio-Zutaten bestehen. Die Vorgaben für die Erzeugung von Bio-Lebensmitteln in der EU beinhalten unter anderem den Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutz- und Düngemittel und ein Verbot von Gentechnik. Zudem darf nur eine sehr begrenzte Zahl von Zusatzstoffen verwendet werden.
Zum EU-Bio-Logo gehören immer auch die Angabe zur zuständigen Öko-Kontrollstelle (z.B. DE-ÖKO-006) und eine Herkunftsangabe der Zutaten (z.B. „Deutsche Landwirtschaft“ oder „EU-Landwirtschaft“).
Das Bio-Logo der EU ist eine verpflichtende Kennzeichnung für alle vorverpackten Bio-Lebensmittel, die in der Europäischen Union erzeugt werden. Ein Bio-Lebensmittel muss zu mindestens 95 Prozent aus Bio-Zutaten bestehen. Die Vorgaben für die Erzeugung von Bio-Lebensmitteln in der EU beinhalten unter anderem den Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutz- und Düngemittel und ein Verbot von Gentechnik. Zudem darf nur eine sehr begrenzte Zahl von Zusatzstoffen verwendet werden.
Zum EU-Bio-Logo gehören immer auch die Angabe zur zuständigen Öko-Kontrollstelle (z.B. DE-ÖKO-006) und eine Herkunftsangabe der Zutaten (z.B. „Deutsche Landwirtschaft“ oder „EU-Landwirtschaft“).
Das Bio-Logo der EU ist eine verpflichtende Kennzeichnung für alle vorverpackten Bio-Lebensmittel, die in der Europäischen Union erzeugt werden. Ein Bio-Lebensmittel muss zu mindestens 95 Prozent aus Bio-Zutaten bestehen. Die Vorgaben für die Erzeugung von Bio-Lebensmitteln in der EU beinhalten unter anderem den Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutz- und Düngemittel und ein Verbot von Gentechnik. Zudem darf nur eine sehr begrenzte Zahl von Zusatzstoffen verwendet werden.
Zum EU-Bio-Logo gehören immer auch die Angabe zur zuständigen Öko-Kontrollstelle (z.B. DE-ÖKO-006) und eine Herkunftsangabe der Zutaten (z.B. „Deutsche Landwirtschaft“ oder „EU-Landwirtschaft“).
Das Bio-Logo der EU ist eine verpflichtende Kennzeichnung für alle vorverpackten Bio-Lebensmittel, die in der Europäischen Union erzeugt werden. Ein Bio-Lebensmittel muss zu mindestens 95 Prozent aus Bio-Zutaten bestehen. Die Vorgaben für die Erzeugung von Bio-Lebensmitteln in der EU beinhalten unter anderem den Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutz- und Düngemittel und ein Verbot von Gentechnik. Zudem darf nur eine sehr begrenzte Zahl von Zusatzstoffen verwendet werden.
Zum EU-Bio-Logo gehören immer auch die Angabe zur zuständigen Öko-Kontrollstelle (z.B. DE-ÖKO-006) und eine Herkunftsangabe der Zutaten (z.B. „Deutsche Landwirtschaft“ oder „EU-Landwirtschaft“).
Das Bio-Logo der EU ist eine verpflichtende Kennzeichnung für alle vorverpackten Bio-Lebensmittel, die in der Europäischen Union erzeugt werden. Ein Bio-Lebensmittel muss zu mindestens 95 Prozent aus Bio-Zutaten bestehen. Die Vorgaben für die Erzeugung von Bio-Lebensmitteln in der EU beinhalten unter anderem den Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutz- und Düngemittel und ein Verbot von Gentechnik. Zudem darf nur eine sehr begrenzte Zahl von Zusatzstoffen verwendet werden.
Zum EU-Bio-Logo gehören immer auch die Angabe zur zuständigen Öko-Kontrollstelle (z.B. DE-ÖKO-006) und eine Herkunftsangabe der Zutaten (z.B. „Deutsche Landwirtschaft“ oder „EU-Landwirtschaft“).